Rechtsprechung
VG Augsburg, 25.10.2010 - Au 7 K 10.644 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 20.11.2006 - 11 CS 06.118
Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlichkeit des Cannabiskonsums bei …
Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2010 - Au 7 K 10.644
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bislang offen gelassen, wie sich die Rechtslage bei extrem langen zeitlichen Zwischenräumen zwischen den Konsumakten darstellt und auch keine zeitliche Höchstgrenze der Berücksichtigungsfähigkeit von Betäubungsmittelkonsumakten in der Vergangenheit festgelegt (BayVGH vom 20.11.2006 - 11 CS 06.118; so auch NdsOVG vom 4.12.2008 - 12 ME 298/08).Die Berücksichtigungsfähigkeit von Konsumakten in der Vergangenheit ist nicht an die Einhaltung einer festen Frist nach dem letzten erwiesenen Betäubungsmittelmissbrauch gebunden; entscheidend ist vielmehr, ob unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere nach Art, Umfang und Dauer des Drogenkonsums, noch hinreichende Anhaltspunkte zur Begründung eines Gefahrenverdachts bestehen (BayVGH vom 20.11.2006 - a.a.O.).
Hier handelt es sich jedenfalls nicht um eine so gravierende zeitliche Zäsur, dass die zurückliegenden tatsächlichen Konsumakte nicht mehr für die Frage der Gelegentlichkeit berücksichtigt werden dürften (BayVGH vom 20.11.2006 - a.a.O. zu einem zeitlichen Abstand von 4 Jahren und 10 Monaten).
- OVG Niedersachsen, 04.12.2008 - 12 ME 298/08
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine unter Anordnung der sofortigen Vollziehung …
Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2010 - Au 7 K 10.644
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bislang offen gelassen, wie sich die Rechtslage bei extrem langen zeitlichen Zwischenräumen zwischen den Konsumakten darstellt und auch keine zeitliche Höchstgrenze der Berücksichtigungsfähigkeit von Betäubungsmittelkonsumakten in der Vergangenheit festgelegt (BayVGH vom 20.11.2006 - 11 CS 06.118; so auch NdsOVG vom 4.12.2008 - 12 ME 298/08).Zwar kann nicht jeder beliebig weit in der Vergangenheit liegende Drogenkonsum als Grundlage für die Annahme eines gelegentlichen Cannabiskonsums herangezogen werden (NdsOVG vom 4.12.2008 - a.a.O.).
Der erfolgte Konsum muss vielmehr nach Gewicht und unter zeitlichen Gesichtspunkten von der Art sein, dass von einem gelegentlichen Konsum gesprochen werden kann; eine gelegentliche Cannabiseinnahme setzt einen inneren und zeitlichen Zusammenhang der Konsumereignisse voraus (NdsOVG vom 4.12.2008 - a.a.O.).
- VGH Bayern, 07.01.2009 - 11 CS 08.1545
Fahrerlaubnisentziehung; Gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das …
Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2010 - Au 7 K 10.644
Der derzeitige medizinisch-naturwissenschaftliche Erkenntnisstand rechtfertigt es, ab einer THC-Konzentration von mehr als 2, 0 ng/ml im Blut eines Kraftfahrzeugführers eine Erhöhung des Risikos für die Verkehrssicherheit als derart gesichert im Sinne des § 11 Abs. 7 FeV anzusehen, dass dem Betroffenen ohne weitere Sachverhaltsaufklärung die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen ist (BayVGH vom 07.01.2009 - Az. 11 CS 08.1545).
- VGH Bayern, 13.06.2008 - 11 CS 08.633
Entziehung der Fahrerlaubnis; Cannabis; gelegentlicher Konsum; unbewusste …
Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2010 - Au 7 K 10.644
Die Gelegentlichkeit im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung liegt immer dann vor, wenn tatsächlich mindestens zweimal Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde (BayVGH vom 13.6.2008 - 11 CS 08.633; VG Augsburg vom 28.7.2008 - Au 3 S 08.882). - VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.873
Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen in einer Beschwerdebegründung; …
Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2010 - Au 7 K 10.644
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren genügt schon nach dem Wortlaut des § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG nicht (BayVGH vom 5.6.2009 - 11 CS 09.873). - VGH Bayern, 17.11.2008 - 11 CS 08.2157
Gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das Trennungsgebot
Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2010 - Au 7 K 10.644
Maßgeblich ist, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand, das Führen eines Kraftfahrzeuges durch ihn mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotential einherging (BayVGH vom 17.11.2008 - 11 CS 08.2157). - VGH Bayern, 29.11.2007 - 11 CS 07.1976
Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2010 - Au 7 K 10.644
Einer analogen Anwendung dieser Vorschrift auf Ordnungswidrigkeitenverfahren steht entgegen, dass das Gesetz insoweit keine unbeabsichtigte Regelungslücke aufweist (BayVGH vom 29.11.2007 - 11 CS 07.1976). - VG Augsburg, 28.07.2008 - Au 3 S 08.882
Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Konsum; gravierende zeitliche Zäsur …
Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2010 - Au 7 K 10.644
Die Gelegentlichkeit im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung liegt immer dann vor, wenn tatsächlich mindestens zweimal Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde (BayVGH vom 13.6.2008 - 11 CS 08.633; VG Augsburg vom 28.7.2008 - Au 3 S 08.882).